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Die Hamburger Familienrechtskanzlei
 
 
RUDOLF VON BRACKEN
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht

Familienrechtskanzlei
Büro für Kinderrechte
und Opferschutz

Spadenteich 1
20099 Hamburg
Tel. (040) 24 30 46
Fax (040) 24 69 65



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Tätigkeitsschwerpunkte:
Sprachen:
  • Ehe- und Familienrecht
  • Opferbeistand
  • Jugendhilferecht (Ansprüche gegen das Jugendamt)
  • Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen, als Betroffene vor den Familiengerichten und als Opfer in Strafverfahren
Deutsch
Englisch

Angebot für Jugendhilfe
 
  • Fallberatung, fachliche Supervision und Fortbildung für freie und Öffentliche Jugendhilfe
  • Kindeswohlgefährdung: Beratung über rechtliche Maßnahmen als externe Fachkraft nach § 8a SGB VIII
 

Ersteintrag als Rechtsanwalt
im Jahr:
Studium an der
Universität:
Fachanwalt für:
1984
  • Mainz
  • Basel
  • Tübingen
Familienrecht

Fachveröffentlichungen:

  • Anmerkungen zu LG Hamburg: Schmerzensgeld bei sexuellem Mißbrauch, FamRZ 1991, 433f.
  • Kinder als Opfer und Zeugen im Strafverfahren wegen sexuellen Mißbrauchs - Acht Thesen zur Rolle und Aufgabe des Amtsvormundes, Der Amtsvormund 1993 Seite 506ff.
  • 10 Thesen zu der Position und den Aufgaben der Verfahrenpflegeschaft nach § 50 FGG in KindPrax 1999 Seite 183ff.
  • Begleitung und Unterstützung von sexuell missbrauchten Kindern und Jugendlichen im Strafverfahren, hrsg. Amt für Jugend Hamburg, 2. und weitere Auflagen 1998 ff.
  • Rezension: Erfahrungsberichte von Anwältinnen des Kindes in KindPrax 2003 Heft 2
  • Die Verfahrenspflegschaft
    Anwalt des Kindes, Außendienst des Jugendamtes oder Gerichtsvollzieher?
    Aufsatz in KindPrax 2003 Heft 6
  • Autorenbeitrag: "Die rechtliche Vertretung von Kindern als Opfer" in:
    VERNETZTE OPFERHILFE
    Handbuch der Psychologischen Akutintervention
    Mit einem Geleitwort von Jan Philipp Reemtsma und einem Vorwort von Andreas Maercker
    2004; ca. 500 S.; zahlreiche Abb. ISBN 3-89797-028-7; EHP-PRAXIS
  • Opferschutz im rechtlichen Alltag
    erschienen in "der Kriminalist", Heft 2/05
  • Die Standards des Verfahrenspflegers und seine Haftung
    Vortrag Evangelische Akademie Bad Boll vom 06. bis 08.02.2004
  • Lässt die Justiz die Opfer allein?
    erschienen in MHR (Mitteilungen des Hamburgischen Richtervereins), Heft 1/2005
  • Verraten & Verkauft
    Vortrag zur Tagung Evangelische Akademie Bad Boll am 01.04.2005
  • Fr�he Hilfen
    Vortrag Gesundheitspolitischer Kongre� der CDU in Kooperation mit Such(t)- und Wendepunkt, 25. und 26.3.2006
  • Jugendhilfe aufgepasst
    erschienen in "Forum für Kinder- und Jugendarbeit 3. Quartal / Oktober 2006

Berufsrechtliche Vorschriften:

Berufsausübung nach der Bundesrechtsanwaltsordnung ( BRAO ), Berufsordnung ( BO ), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Fachanwaltsordnung ( FAO ), Standesregeln der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft ( CCBE ), Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland ( EuRAG).
Zuständigkeit: Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, 20354 Hamburg, Bleichenbrücke 9

Ehe- und Familienrecht:

  • Eheverträge
  • Partnerschaftsverträge
  • Trennung und Scheidung (streitig und einvernehmlich)
  • Sorgerecht: Streit zwischen Eltern, Eingriffe des Jugendamts, Pflegekinder
  • Umgang Eltern/Kind, Kind/Eltern
  • Unterhalt
  • Vermögensauseinandersetzung, eheliches Güterrecht

Opferbeistand:

  • Beistand im Strafverfahren (vor Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht)
  • Zivilverfahren wegen Belästigung und Nachstellung, Gewaltschutzgesetz,
  • Schadensersatz, Schmerzensgeld
  • sozialrechtliche Entschädigung nach Opferentschädigungsgesetz (OEG)

Interessenvertretungvon Kindern und Jugendlichen:

  • vor den Familiengerichten als Verfahrenspfleger und
  • als Opferbeistand in Strafverfahren (auch als Zeugen),
  • Jugendhilferecht (Ansprüche gegen Jugendamt)